Seit 1962 gilt das Schulorganisationsgesetz, das die verschiedenen Schultypen und deren Zuständigkeiten regelt. Die grobe Einteilung ist, von Spezialfällen einmal abgesehen: Für die Volksschulen, Mittelschulen, Polytechnische Schulen, Sonderschulen sind die Gemeinden und das Land zuständig; für die Gymnasien, Höheren Schulen, Berufsbildende höhere Schulen das Bundesministerium für Bildung.

In Wiener Neudorf wünschen wir uns eine „Inklusive Mittelstufe“, heißt, dass alle unsere Wiener Neudorfer Volksschulabgänger diese am Bildungscampus besuchen können/sollen. Das heißt, auch die Mittelstufenschüler und die Kinder mit Sonderpädagogischen Förderbedarf. Wenn’s 4 Jahre in der Volksschule mit gemeinsamen Unterricht geklappt hat, warum nicht noch einige Jahre weiter.

Hier wird es Varianten, Modelle geben, die genau das ermöglichen werden.

So wie wir derzeit im Volksschulbereich 3 Ausbildung- und Betreuunghsmodelle haben – vormittags Unterreicht, nachmittags frei oder Hort oder eine Ganztagesklasse in verschränkter Form.

Es wird keiner in ein System gepresst, das er nicht will, soviel vorweg gesagt.